AGBs

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftragsgeber, gelten nicht, es sei denn der Foto- Videograph Alexander Paul Steiner, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.2 „Fotos & Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bider in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Video(s).

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

2.2 Der Auftragsgeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos und Videos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftragsgeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertagsschluss ab.

2.3 Auf Anfrage des Auftragsgebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos od. Videos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftragsgeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

2.4 Der Auftragsgeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftragsgeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertagsverhältnis über die Anfertigung der Fotos bzw. Videos zustande.

2.5 Nimmt der Auftragsgeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung übersendet.

3. Auftragsgeber

3.1 Der Auftragsgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Foto- Videograph alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).

3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren bzw. drehen von Videos erlaubt ist. Durch Fotografie- / Videoverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

3.3 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Foto- Videograph unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Foto- / Videografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

3.4 Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Foto- und oder Videoreportagen abgelichtet werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen.

3.5 Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Foto- Videografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

4. Pflichten des Auftragnehmers

4.1 Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt.

4.2 Der Auftragnehmer filmt und/oder fotografiert im Rahmen des Events (Hochzeits- Eventveranstaltung oä.) des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.

4.3 Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos und/oder Videos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg/mp4). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format oder Videorohmaterial.

4.4 Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen sechs Wochen nach dem Auftragstermin die Fotos/Videos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

5. Vergütung und Auslagen

5.1 Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je angefangene Stunde abgerechnet.

5.2 Die Zahlung der Vergütung wird auf Rechnungslegung durch den Auftragnehmer, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung, jedoch vor der Übergabe der Fotos/Videos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.

5.3 Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.

5.4 An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von A-7423 Pinkafeld (Österreich) aus. Die Anfahrt im Umkreis von 20 km von Ort wird nicht verrechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,42 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt. Sollte für den gebuchten Auftrag ein exklusives Set oder eine Shooting-Loacation in Anspruch genommen werden, dessen sich der Auftragnehmer anpassen muss, so wird eine Rüstzeitpauschale in höhe von 45 € verrechnet.

5.5 Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.

5.6 Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.7 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

6. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung

6.1 Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

6.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung ohne triftigen Gründen durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertreten hat.

6.3 Sofern der Auftrag nicht unter Einhaltung der Stornofrist storniert wird, ist der Auftragnehmer ebenfalls Berechtigt 20% des vereinbarten Vergütung geltend zu machen.

Folgende Storno-Zeiträume sind zu beachten:

Jeweils vor Auftragsbeginn!

Hochzeiten: 10 Wochen | Events: 8 Wochen |Imageaufnahmen: 6 Wochen | Studioaufname: 3 Wochen

6.4 Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

6.5 Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall vom Auftragnehmer kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.

7.2 Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos und Videos einfache Nutzungsrechte für den Privat- gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

7.3 Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos bzw. das komplette Videomaterial zu erhalten.

7.4 Der Auftragnehmer darf nach Freigabe Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).

7.5 Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos und Videos nur nach Freigabe durch den mit Auftragnehmer verwenden. Sollten dennoch diese Aufnahmen für Werbung von dritten Dienstleister verwendet werden, so wird dies dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

8.3 Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsrechtlicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur Ersatz-fähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

8.4 Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

8.5 Die Verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung

9.1 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechtes.

9.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.

10. Datenschutzrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers

10.1 Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.

10.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen alles weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen.

10.3 Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen be-antworten. Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhaben, um sie auf Anfrage Dritter zur Verfügung zu stellen.

11. Textform

11.1 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

12. Anzuwendendes Recht

12.1 Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Pinkafeld. Der Gerichtsstand ist Oberwart, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.